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R design Fahrzeugfolierung GbR

Ostheide 1

48361 Beelen

 

info@rdesign-fahrzeugfolierung.de

+49 160 8078958 (Whatsapp)

 

Öffnungszeiten:
Mo – Fr von 9 bis 17 Uhr

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AGB

Rdesign Schulungsangebot – Wichtige Informationen 

§1 Buchungsbestätigung

  1. Nachdem die Buchung abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Die Schulung ist damit kostenpflichtig und verbindlich gebucht.

§2 Fälligkeiten

  1. Die Anmeldung ist verbindlich für beide Parteien.
  2. Es besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschluss. Buchungen, die unter 14 Tagen bis zum Schulungstermin eingehen, sind davon ausgenommen und müssen in voller Höhe bezahlt werden.
  3. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor dem gebuchten Lehrgang sind 50% der Schulungskosten fällig.
  4. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem gebuchten Lehrgang sind 70% der Schulungskosten fällig.
  5. Danach ist der gesamte Betrag fällig, es kann aber ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
  6. Sollte der Lehrgang nicht wie geplant stattfinden (Schulungsleiter krank, höhere Gewalt, o.ä.), werden vorher geleistete Beträge erstattet. Ein weitgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§3 Haftungsausschuss

  1. Rdesign ist stets bestrebt, qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen. Trotzdem übernimmt Rdesign keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Rdesign, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Rdesign kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§1 Vertragsgegenstand

Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, die von der Firma Rdesign und deren Mitarbeitern erbracht werden. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGBs. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Rdesign Leistungen ausführt, ohne anderen AGBs der jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich widersprochen zu haben. Andere Regelungen ausschließlich der vorliegenden AGBs gelten nur dann, wenn die Firma Rdesign mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.

 

§2 Angebot

Die Angebote von Rdesign sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Kunden zustande.

 

§3 Preise

Die Preise von Rdesign verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in dem Betrieb abzuholen.

 

§4 Folie

Nach Auftragseingang bestellt die Firma Rdesign die Folie nach Wunsch des Kunden. Nach Bestellung der Folie ist diese bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag ungeachtet des Rechtsgrundes von diesem zu bezahlen.

 

§5 Vorbereitung der Flächen durch den Kunden / Mehrarbeit

Basis einer Fahrzeugvoll-/-Teilverklebungen ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. Auf das Aufbringen von Politur/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein.

Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände, Klebereste u.a. sowie bei Verlegung von Sonnenschutzfolien insbesondere Rückstände alter Folien u. a. sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.

Der Kunde versichert, dass Fahrzeug in einem grundgereinigten Zustand für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Weiter sichert der Kunde zu, dass eine Lackierung nicht innerhalb der Frist von 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten der Firma Rdesign durchgeführt wurde.

 

§6 Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht

Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an Rdesign zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die in Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) eingreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen Rdesign geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch Rdesign.

Zu Werbezwecken erstellt Rdesign regelmäßig Fotos der Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese im Internet. Der Kunde stimmt durch Vertragsschluss bezüglich der Folierleistung dieser Veröffentlichung zu. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht.

 

§7 Haltbarkeit der Folierung / Untergründe

Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem er verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Beschädigungen in Oberflächen- und Karosserieteilen zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Es werden ausschließlich nur glatte Flächen beschichtet. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.

 

§8 Zeitlicher Rahmen der Folierung

Der zeitliche Rahmen der Folierung ist im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug beträgt die Ausführungszeit nach Eingang der Anzahlung und Bereitstellung des Fahrzeugs bis zu ca. 14 Tagen. Von Rdesign angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für Rdesign nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die genannten Fertigstellungstermine unverbindlich.

Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Rdesign beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen Rdesign. Andere Absprachen sind möglich und gelten nur im Fall der schriftlichen Vereinbarung.

 

§9 Schäden durch die Folierung

Bei der Positionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist im Regelfall auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. aufgrund unsachgemäßer Ausbesserungen oder nachlackierter Stellen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch polieren zu beseitigen. Im Falle einer Scheibentönung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folie einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden wird nicht übernommen.

 

§10 Schäden an Kunststoffteilen / Typenbezeichnungen

Soweit Zier- und Gummileisten mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden müssen, können diese Kunststoffklipse im Rahmen der Arbeiten abbrechen und werden beim Hersteller neu angefordert. Der Ersatz dieser Kleinteile stellt keinen Mangel in der Leistung dar, sondern dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Kleinteile trägt Rdesign.

 

§11 Mängel / Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Abnahme auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich anzumelden.
Die Gewährleistungsansprüche der Kunden, sofern diese berechtigt sind, werden auf das Recht zur zweimaligen Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung hat der Kunde das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.
Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. Rdesign trägt keine Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
Nachbesserungen durch Dritte ohne die Zustimmung von Rdesign führen zum Erlöschen der Haftung.

Auf die Folienverarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Ansprüche auf Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.

Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet Rdesign nicht.

Eine Haftung ist ausgeschlossen soweit

  • Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt entstanden sind
  • Beschädigung oder Mängel auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind
  • Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte entstanden sind
  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind
  • sich eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos zeigen

Rdesign haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen bestehen nicht.